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1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) regeln die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft CETIS FLEX, Flexible Packaging and Labels, Ltd, Čopova ulica 24, 3000 Celje, Handelsregisternummer (AJPES): 5556341000, USt-IdNr.: SI80648240, als Verkäufer (nachfolgend „CETIS FLEX“ oder „Verkäufer“ genannt) und den Käufern der Waren, Produkte und/oder Dienstleistungen des Verkäufers aus dessen Verkaufsprogramm (nachfolgend „Waren“ genannt).
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Verkäufer und dem Käufer (nachfolgend gemeinsam auch „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ genannt), sofern der Verkäufer und der Käufer im Einzelfall keine abweichenden Vereinbarungen treffen. Im Zweifelsfall ist eine Sondervereinbarung nur in schriftlicher Form gültig. Die AGB finden auch bei der Regelung von Rechtsverhältnissen Anwendung, die einem Vertragsabschluss vorausgehen, insbesondere im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebots durch den Verkäufer.
1.3 Diese AGB finden Anwendung, wenn sich der Verkäufer in einem Kaufvertrag, in einem Angebot oder in sonstigen Dokumenten, auf deren Grundlage das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde, auf sie berufen hat; dadurch wurde dem Käufer die Möglichkeit gegeben, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, vorausgesetzt, dass sie auf der Website des Verkäufers veröffentlicht oder dem Käufer bei oder vor Abschluss des Rechtsgeschäfts zur Verfügung gestellt wurden.
1.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für einzelne Rechtsgeschäfte besondere Bestimmungen festzulegen, die im jeweiligen Einzelfall Vorrang vor diesen AGB haben. Dies gilt auch bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des einzelnen Rechtsgeschäfts und diesen AGB.
1.5 Die AGB des Verkäufers haben Vorrang vor den Bestimmungen aus den AGB des Käufers, sofern die Vertragsparteien schriftlich nichts anderes vereinbart haben. Die AGB des Käufers finden auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien keine Anwendung, es sei denn, deren Geltung und Umfang wurden vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
2.1 Der Verkäufer übermittelt dem Käufer auf dessen Anfrage ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag, der insbesondere folgende Angaben enthält: Menge, Preis, voraussichtlichen Liefertermin, Gültigkeitsdauer des Angebots, Lieferbedingungen, Material sowie gegebenenfalls weitere Angaben im Zusammenhang mit der Anfrage des Käufers.
2.2 Der Käufer ist verpflichtet, bereits bei der Anfrage den vorgesehenen Verwendungszweck der Produkte anzugeben und der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer ein dafür geeignetes Material vorzuschlagen.
2.3 Wenn die Produkte zum Verpacken von Lebensmitteln bestimmt sind, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer mitzuteilen, ob ein direkter Kontakt mit dem Lebensmittel oder ein indirekter Kontakt über eine funktionale Barriere besteht.
2.4 Besteht der Käufer auf der Verwendung eines für das Produkt ungeeigneten Materials und wurde er vom Verkäufer zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen, trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für das Produkt.
2.5 Das Angebot des Verkäufers ist dreißig (30) Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist.
2.6 Erfolgt innerhalb der Angebotsfrist kein Auftrag des Käufers, gilt das Angebot als gegenstandslos, und für den Verkäufer ergeben sich daraus keine Verpflichtungen. Der Verkäufer kann die Gültigkeit des Angebots auch nach Ablauf der in Ziffer 2.5 genannten Frist durch eine schriftliche Erklärung verlängern.
2.7 Die Bestellung des Käufers muss inhaltlich mit den Bestandteilen des Angebots übereinstimmen, in schriftlicher Form erfolgen und per Post, E-Mail oder über das System zum elektronischen Datenaustausch von Bestellungen an die Adresse des Verkäufers übermittelt werden. Weicht die in der Bestellung angegebene Menge von der im Angebot genannten Menge ab, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis und die Lieferfrist entsprechend anzupassen.
2.8 Die Bestellung muss alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Bearbeitung des Auftrags und die Herstellung der Ware erforderlich sind, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Angebotsnummer, detaillierte Beschreibung der Ware (Art der Waren, Material, Druckdaten, besondere Merkmale, technische Angaben), Menge, beabsichtigter Verwendungszweck, Käuferdaten sowie Ort und gewünschter Lieferzeitpunkt. Fehlen in der Bestellung einzelne Angaben, gilt, dass sich die Parteien in diesem Teil auf die Standardeigenschaften der Waren des Verkäufers geeinigt haben.
2.9 Die Bearbeitung der Bestellung erfolgt nur, wenn alle Angaben gemäß der vorstehenden Ziffer enthalten sind, da die Lieferfrist erst auf dieser Grundlage festgelegt werden kann.
2.10 Die Bestellung des Käufers wird am Sitz des Verkäufers in schriftlicher oder elektronischer Form aufbewahrt. Auf Anfrage kann dem Käufer Einsicht in das Original gewährt oder eine Kopie der Bestellung zur Verfügung gestellt oder per Post oder E-Mail übermittelt werden.
2.11 Ist die Erstellung des Angebots für den Käufer mit der Anfertigung technischer Unterlagen, Skizzen, Designs, PDF-Dateien oder entsprechender Beschreibungen, der Druckvorbereitung oder mit der Herstellung von Werkzeugen, Klischees (Druckplatten) oder Mustern verbunden, trägt der Käufer die Kosten für die Vorbereitung oder Herstellung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.12 Technische Unterlagen, Skizzen, Designs, PDF-Dateien oder entsprechende Beschreibungen, die Druckvorbereitung sowie hergestellte Werkzeuge, Klischees oder Muster, die dem Käufer in der Angebotsphase oder zur Ausführung der Bestellung übergeben werden, sind ausschließliches geistiges Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf das genannte Eigentum nur für den Zweck verwenden, für den es erstellt und übergeben wurde. Das genannte Eigentum verbleibt während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung sowie auch nach deren Beendigung beim Verkäufer. Der Käufer ist verpflichtet, das Eigentum des Verkäufers zu schützen, nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden und Dritten weder Zugang noch Nutzung zu ermöglichen (weder zum Original noch zu Kopien oder sonstigen Vervielfältigungen), außer gegenüber den Mitarbeitern des Käufers, die diese zur Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten und im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer benötigen. Im Falle eines Missbrauchs behält sich der Verkäufer das Recht auf Schadensersatz vor. Die Verwendung des Eigentums des Verkäufers entgegen den Bestimmungen aus dieser Ziffer ist nur gegen Entgelt und/oder auf Grundlage einer entsprechenden schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung zulässig.
2.13 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler, Mängel oder Schäden, die durch die Verwendung des vom Käufer verlangten Materials entstehen. Sollte der Käufer vom Verkäufer die Verwendung eines genau bestimmten Materials verlangen, so erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Auswahl des Materials ausschließlich in seiner Verantwortung liegt und dass der Verkäufer keine Gewähr für die Eignung, Qualität oder Zweckmäßigkeit des gewählten Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck übernimmt.
Sollte sich herausstellen, dass das Material für die beabsichtigte Verwendung nicht geeignet ist, haftet der Verkäufer weder für direkte noch indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige daraus hervorgehenden Folgeschäden.
3.1 Der Verkäufer liefert die Ware bzw. erbringt die Dienstleistung gemäß dem abgeschlossenen Vertrag bzw. Rechtsgeschäft (nachfolgend „Vertrag“ genannt). Der Vertrag zwischen den Parteien gilt als abgeschlossen, sobald der Verkäufer die schriftliche Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt und sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile des Vertrags gemäß Ziffer 2 geeinigt haben.
3.2 Die schriftliche Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von drei (3) Werktagen nach Eingang der Bestellung, die für die Bestätigung alle Angaben gemäß Ziffer 2.8 enthalten muss. Sofern vor der Auftragsbestätigung die Freigabe einer PDF-Datei oder eines anderen Dokuments erforderlich ist, das die Voraussetzung für die Ausführung des Auftrags ist, verlängert sich diese Frist entsprechend.
3.3 Sofern eine Freigabe eines Musters durch den Käufer erforderlich ist, gilt der Vertrag erst nach der endgültigen Freigabe des Musters als rechtsverbindlich abgeschlossen.
3.4 Der Verkäufer kann zur Absicherung der Zahlung aus dem Vertrag vom Käufer zusätzliche Sicherheiten verlangen, die in Form eines zwischen den Vertragsparteien vereinbarten geeigneten Finanzinstruments zu leisten sind. In diesem Fall gilt der Vertrag ab dem Tag als abgeschlossen, an dem der Käufer der Aufforderung zur Stellung einer Sicherheit nachgekommen ist und die Sicherheit dem Verkäufer übergeben hat.
4.1 Der Preis für die Ware wird in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt (Abschluss des Rechtsgeschäfts bzw. Vertrags) und gilt für die gesamte Dauer bis zur Erfüllung des Auftrags und der Lieferung, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Die Preise sind in Euro (EUR) angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Preis wird auf der Grundlage der Rohstoffpreise festgelegt, die an dem Tag der Auftragsbestätigung bzw. des Vertragsabschlusses gelten. Ändern sich die Rohstoffpreise, verhandeln die Parteien die Festlegung eines neuen Preises. Sollten sie sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist über den neuen Preis einigen können, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Kündigungsfrist und ohne jegliche Verpflichtung, einschließlich etwaiger Schadensersatzpflichten, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Sollte sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer einer der Bestandteile der Bestellung des Käufers (z. B. Menge, technische Spezifikationen, besondere Eigenschaften der Ware, beabsichtigte Verwendung, Lieferort oder sonstige logistische und/oder kaufmännische Parameter) ändern, ist der Verkäufer berechtigt, den Warenpreis entsprechend anzupassen.
4.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle wesentlicher Marktveränderungen, die die Produktionskosten oder den Produktpreis beeinflussen können, die Preise und Bedingungen entsprechend anzupassen. Solche Veränderungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich die Änderungen der Rohstoffpreise, Steuern, Löhne, Inflationsraten, Zinssätze, Transportkosten, regulatorische Anforderungen oder andere wirtschaftliche Faktoren. Der Verkäufer wird den Käufer über solche Änderungen und die neuen Bedingungen schriftlich informieren. Diese treten 30 Tage ab dem Datum der Mitteilung in Kraft. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer vor der Lieferung der Ware schriftlich über alle Preisänderungen zu informieren.
4.5 Die Kosten für Sonderverpackungen (siehe Ziffer 7.1), Warentransport, Transportversicherung, Einfuhr- und Ausfuhrzölle sowie sonstige Abgaben und etwaige Steuern im Zusammenhang mit der Lieferung oder dem Transport der Waren trägt der Käufer, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4.6 Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, solange der Auftrag noch nicht in die Produktionsphase eingetreten ist. In diesem Fall trägt der Käufer alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen administrativen Kosten, insbesondere für die Angebotserstellung und Auftragsbestätigung, die Bestellung von Rohstoffen oder Waren, die Erstellung etwaiger technischer Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Designs, PDF-Dateien oder entsprechender Beschreibungen, die Druckvorbereitung sowie die Herstellung von Werkzeugen, Klischees, Mustern sowie alle sonstigen mit der Auftragsbearbeitung verbundenen Manipulationskosten.
4.7 Der Verkäufer stellt die Rechnung für die gelieferten Waren unmittelbar nach bestätigter Lieferung oder spätestens innerhalb von acht (8) Tagen nach erfolgter Lieferung aus.
4.8 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis gemäß der jeweiligen Rechnung oder Proformarechnung unter Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen auf das in der Rechnung bzw. in der Proformarechnung angegebene Geschäftskonto des Verkäufers zu überweisen. Die Zahlungsfrist stellt einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar. Im Falle einer vorzeitigen Zahlung kann der Verkäufer dem Käufer einen zusätzlichen Rabatt in der von ihm festgelegten Höhe gewähren. Bei der Festlegung eines solchen zusätzlichen Rabatts berücksichtigt der Verkäufer ausschließlich rechtzeitig eingegangene Zahlungen des Käufers, während die Zahlungen, die nach Fälligkeit der Rechnung eingehen, bei der Gewährung des Rabatts nicht berücksichtigt werden.
4.9 Als Tag der Rechnungszahlung gilt das Datum, an dem der vollständige Rechnungsbetrag vom Konto des Käufers auf das Geschäftskonto des Verkäufers eingegangen ist.
4.10 Begleicht der Käufer die fälligen Zahlungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist der Verkäufer berechtigt, die Produktions- und/oder Lieferaktivitäten unverzüglich zu stoppen oder deren Aufnahme zu verweigern. Der Verkäufer ist ferner berechtigt, bereits laufende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung oder Lieferung der Waren so lange auszusetzen, bis alle fälligen Zahlungen vollständig beglichen sind. Der Verkäufer wird den Käufer innerhalb von fünf (5) Tagen nach Einstellung der Produktion oder Lieferung darüber informieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Produktion oder Lieferung aufzunehmen oder fortzusetzen, solange der Käufer die überfälligen Zahlungen nicht beglichen und geeignete Nachweise hierfür erbracht hat. Durch den Zahlungsverzug werden etwaige im Vertrag vereinbarte Fristen entsprechend verlängert.
4.11 Im Falle einer Verzögerung bei der Warenlieferung, die auf einen Zahlungsverzug des Käufers zurückzuführen ist, haftet der Verkäufer nicht für die Verzögerung oder für etwaige daraus resultierende Schäden, Kosten, Vertragsstrafen oder sonstige Zahlungen, die in irgendeiner Weise aus dem Zahlungsverzug entstehen. Tritt einer der in Ziffer 4.10 beschriebenen Umstände ein, können sich die Vertragsparteien für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung dahingehend einigen, dass der Käufer künftig sämtliche Zahlungen vor der Lieferung (durch Zahlung gemäß Proformarechnung) leistet. Der Verkäufer behält sich zudem das Recht vor, sämtliche offene Forderungen des Käufers mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.
4.12 Der Verkäufer ist berechtigt, alle aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung hervorgehenden Verpflichtungen gegenüber dem Käufer mit seinen gegenüber dem Käufer bestehenden Forderungen zu verrechnen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer schriftlich über die durchgeführte Aufrechnung zu informieren und eine entsprechende Auflistung der durch die Aufrechnung erloschenen Forderungen vorzulegen.
4.13 Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in dem in der Republik Slowenien gesetzlich festgelegten Betrag ab dem Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung zu entrichten sowie sämtliche Kosten zu tragen, die mit der Zahlungserinnerung oder der Eintreibung der Forderung im Zusammenhang stehen. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede an den Käufer aufgrund des Zahlungsverzugs versandte Mahnung eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 100,00 EUR zu verlangen.
4.14 Hat der Käufer offene Verbindlichkeiten oder befindet er sich in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer geleistete Zahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten fälligen Forderungen, einschließlich der Zinsen und etwaiger Eintreibungskosten, zu verwenden.
4.15 Ein Käufer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, der eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt, ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen rechtlichen Unterlagen vorzulegen, die dem Verkäufer die Erfüllung aller gesetzlichen und steuerlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung ermöglichen. Dies betrifft insbesondere den Nachweis der innergemeinschaftlichen Warenlieferung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder jede sonstige, den Käufer betreffende besondere Steuerbefreiung.
4.16 Das Eigentum und der Besitz an der Ware gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises sowie aller weiteren Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, auf den Käufer über.
4.17 Verlangt der Käufer, dass die Geschäftsabwicklung in einer Fremdwährung erfolgt, ist er sich aller mit dem Handel in einer anderen als der Währung des Verkäufers verbundenen Wechselkursrisiken bewusst und akzeptiert diese. Alle Preise, Zahlungen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind in der Währung des Verkäufers angegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für etwaige Verluste oder zusätzliche Kosten, die infolge von Wechselkursschwankungen entstehen. Der Verkäufer haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgen, die sich aus solchen Währungsschwankungen ergeben.
5.1 Der Verkäufer liefert dem Käufer die vereinbarte Menge und Art der Waren und erbringt die Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist sowie gemäß der in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegten Lieferklausel. Die im Angebot oder in der Proformarechnung angegebenen Lieferfristen sind lediglich ungefähre Richtwerte.
5.2 Ändert der Käufer die Bestellung oder verzögert er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen, die für den Beginn der Produktion der bestellten Produkte bzw. Waren unerlässlich sind, setzt der Verkäufer eine neue Lieferfrist fest. Aus diesem Umstand dürfen dem Verkäufer keine nachteiligen Folgen entstehen.
5.3 Die Lieferfrist stellt keinen wesentlichen Vertragsbestandteil im Sinne von Artikel 104 des Obligationenrechts der Republik Slowenien dar.
5.4 Nimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist ab oder verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen über einen längeren Zeitraum, trägt der Käufer die Lagerkosten entsprechend den jeweils geltenden Marktpreisen. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Rechnung über die Lagerkosten aus. Wird die Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, länger als sechs (6) Monate ab dem Produktionsdatum beim Verkäufer gelagert, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Qualität der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers zu vernichten, sofern der Käufer sie nicht innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Produktionsdatum abnimmt.
5.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die damit verbundene Schadenshaftung geht gemäß der vereinbarten Lieferklausel vom Verkäufer auf den Käufer über. Im Falle von Ziffer 5.4 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware jedoch bereits an dem Tag auf den Käufer über, an dem dieser in Verzug gerät.
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt durch den Verkäufer gemäß der in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegten Lieferklausel bzw. Lieferbedingungen.
6.2 Sofern in diesen AGB oder durch Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien nichts anderes festgelegt ist, richtet sich der Gefahrübergang der Ware (Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Haftung für Schäden) nach der jeweils neuesten Ausgabe der von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) in Paris herausgegebenen INCOTERMS.
6.3 Nimmt der Käufer die Waren nicht innerhalb der vereinbarten Lieferfrist ab, wird er vom Verkäufer zunächst schriftlich zur Abnahme aufgefordert. Übernimmt der Käufer die bestellten Waren trotz ausdrücklicher schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Aufforderung, gilt die Ware als abgenommen. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, dem Käufer die bestellte Ware in Rechnung zu stellen und ihm zusätzlich die dabei anfallenden Kosten für Lagerung, Weiterverarbeitung oder Vernichtung der Ware zu berechnen. Bei Verzug des Käufers mit der Abnahme der Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung an dem Tag auf den Käufer über, an dem der Käufer in Verzug gerät.
6.4 Der Verkäufer kann die Ware auf Wunsch und auf Kosten des Käufers während des Transports versichern.
7.1 Der Verkaufspreis der Ware umfasst die Kosten für Transportkartons, Folie, Palettierung und die einfache Umreifung als Standardverpackung. Bei besonderen Anforderungen an die Verpackung, das Verpacken oder den zusätzlichen Schutz während des Transports trägt der Käufer die dadurch entstehenden Kosten.
7.2 Ist die Ware auf Paletten verpackt, werden die Paletten dem Käufer in Rechnung gestellt, sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.3 Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig oder nicht gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung ab, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die Lagerkosten in Rechnung zu stellen. Ungeachtet dessen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware ab dem Tag des Abnahmeverzugs auf den Käufer über.
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Druckdateien im PDF-Format gemäß den aktuellen Richtlinien für den Flexodruck, die auf der Website des Verkäufers https://www.cetisflex.com/ veröffentlicht sind, bereitzustellen Bei der Erstellung der Druckvorlagen, insbesondere bei Schrumpffolien (Shrink Sleeves), die sich bei Wärmeeinwirkung zusammenziehen, hat der Käufer vollständige Druckvorlagen (Quelldateien), einschließlich aller grafischen Elemente sowie der 3D-Datei des Produkts, auf das die Schrumpffolie angebracht wird, bereitzustellen. Weitere Richtlinien zur Erstellung von Druckdateien und Quelldateien sind auf der Website des Verkäufers https://www.cetisflex.com/ abrufbar. Die vom Käufer freigegebene Bestätigung der PDF-Datei hinsichtlich des Designs sowie der PDF-Datei mit dem bemaßten Plan, die vom Käufer freigegeben wird, sind für den Verkäufer verbindlich. Mit der Freigabe dieser Dokumente übernimmt der Käufer die volle Verantwortung für die endgültige Ausführung. Reklamationen aufgrund nachträglicher Änderungen werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt, es sei denn zwischen Käufer und Verkäufer wurde etwas anderes vereinbart.
8.2 Farbabweichungen zwischen dem Softproof (digitale Vorschau) und dem Enddruck sind aufgrund technologischer Unterschiede im Druckprozess möglich. Die zulässigen Farbabweichungen richten sich nach der ISO-Norm für den Flexodruck (ISO 12647-6), die die Toleranzen für die Farbgenauigkeit definiert. In der Druckindustrie werden ΔE-Werte zwischen 3,0 und 6,0 als akzeptabel angesehen. Geringfügige Abweichungen in Farbton, Sättigung oder Farbdichte gelten nicht als Mangel, sofern sie innerhalb der genannten Norm liegen.
8.3 Registertoleranz ≤ 0,45 mm: Abweichungen innerhalb dieses Grenzwerts gelten nicht als Mangel und berechtigen nicht zu Reklamationen. Entscheidend ist, dass alle Drucke innerhalb dieser Toleranz ausgeführt werden, da geringfügige Abweichungen von bis zu 0,45 mm im Mehrfarbendruck technisch unvermeidbar sind und keinen Einfluss auf die Qualität des Endprodukts haben.
8.4 Freigabe der Druckdatei: Die zur Ansicht übermittelte Datei wird im PDF-Format und in niedriger Auflösung bereitgestellt. Mit der Freigabe dieser Datei bestätigt der Käufer die Richtigkeit der Maße, Passer- und Fotozellenmarken, Barcodes, Texte, Farbseparationen sowie der Anordnung der Elemente in der übermittelten PDF-Datei und erteilt damit die Druckfreigabe für das Produkt. Die Farben in der PDF-Vorschau auf dem Computer oder Drucker des Käufers können von den Farben des gedruckten Endprodukts abweichen. Als Referenz für die Pantone-Farben kann der Käufer den Pantone-Farbfächer (Pantone Matching System, PMS) verwenden. Für die korrekte Anzeige der Datei kann der Käufer die Überdrucken-Option („Overprint“) aktivieren. Hierfür ist in Adobe Acrobat die folgende Einstellung vorzunehmen: Bearbeiten → Voreinstellungen → Seitenanzeige auswählen und unter Vorschau für Überdrucken“ den Eintrag „Immer“ auswählen.
8.5 Die Druckplatten werden auf Grundlage der vom Käufer übermittelten und freigegebenen Druckvorlagen (Quelldateien) hergestellt. Im Falle von nachträglichen Änderungen ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer die dadurch entstehenden Kosten für zusätzliche Vorbereitungsarbeiten zu tragen.
8.6 Der Verkäufer gewährleistet die Herstellung der Druckplatten gemäß den Anforderungen der ISO-Norm für den Flexodruck (ISO 12647-6), einschließlich der Qualitätskontrolle sowie der Einhaltung der Farbvorgaben und Farbwerte.
8.7 Die Druckplatten und Werkzeuge, einschließlich aller Formen von elektronischen Dateien, Druckplatten oder Sieben, Gravuren, Filmen, Schneid- oder Prägewerkzeugen sowie anderer Hilfsmittel, bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers, sofern im Angebot, in der Proformarechnung oder in einem anderen Dokument des Verkäufers nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.8 Auch nach der Bezahlung gehen die Druckplatten nicht in das Eigentum des Käufers über. Die Fotopolymerplatten werden im Lager des Verkäufers aufbewahrt. Unter idealen Lagerbedingungen behalten die Platten bis zu 24 Monate ihre volle Funktionsfähigkeit; nach Ablauf dieses Zeitraums können sie Alterungserscheinungen (z. B. verminderte Elastizität, Rissbildung oder Oberflächenveränderungen) aufweisen, was die Druckqualität beeinträchtigen kann. Obwohl die Platten unter Umständen auch über diesen Zeitraum hinaus funktionsfähig bleiben, wird die beste Druckqualität innerhalb des empfohlenen Zeitraums erzielt. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums werden die Platten ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers vom Verkäufer vernichtet, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Lagerung der Platten und Werkzeuge.
8.9 Der Käufer versichert, dass er an allen dem Verkäufer zum Druck überlassenen Dateien und grafischen Materialien sämtliche Rechte des geistigen Eigentums sowie sonstige erforderliche Rechte besitzt und dass diese frei von Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter sind. Der Käufer gewährleistet ferner, dass er berechtigt ist, die Dateien und grafischen Materialien zum Zweck der Vertragserfüllung an den Verkäufer zu übermitteln, und dass der Verkäufer durch die Entgegennahme dieser Dateien und Materialien sowie durch die Durchführung des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt. Sollte es dennoch zu einer Verletzung von Rechten Dritter kommen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer vollständig von sämtlichen Ansprüchen, Verpflichtungen und Haftungen freizustellen und ihm jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
8.10 Der EAN-Barcode für das Produkt muss gemäß dem GS1-Standard erstellt und auf allen relevanten Dokumenten deutlich angegeben sein. Hält sich der Käufer nicht an die GS1-Richtlinien (z. B. ändert er Abmessungen, Farbe oder die erforderliche freie Fläche um den Barcode, die sog. quiet zone), übernimmt der Verkäufer keine Haftung für eine eventuelle Unlesbarkeit oder verminderte Qualität des Barcodes. Unter Einhaltung sämtlicher technischer Anforderungen gewährleistet der Verkäufer die Lesbarkeit des EAN-Barcodes mindestens in der Qualitätsklasse C gemäß den einschlägigen ISO-Normen zur Überprüfung von Strichcodes, sofern nichts anders vereinbart wurde.
8.11 Abweichungen in der Menge der gelieferten Produkte hängen vom jeweiligen Auftrag ab und richten sich unter anderem nach der Komplexität, nach dem verwendeten Material, den Abmessungen und nach dem Verwendungszweck des Produkts. Sofern die Abweichung nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegeben ist, gilt der Auftrag des Verkäufers als ordnungsgemäß erfüllt, wenn die gelieferte Menge innerhalb der nachstehend definierten Toleranzen liegt, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
Flexible Verpackung (Rollen und Beutel in sämtlichen Ausführungen):
| weniger als 5.000 Beutel +/- 25 % | weniger als 300 kg +/- 50 % |
| von 5.000 bis 10.000 Beutel +/- 15 % | von 300 bis 500 kg +/- 35 % |
| von 10.000 bis 25.000 Beutel +/- 10 % | von 500 bis kg +/- 25 % |
| von 25.000 bis 100.000 Beutel +/- 8 % | von 1000 bis 3000 kg +/- 15 % |
| mehr als 100.000 +/- 5 % | mehr als 3000 kg +/- 10 % |
Bei allen anderen Produkten:
= +/- 10 %
Typische Maßtoleranzen für Folien und Hüllen:
Typische Maßtoleranzen für Sleeves:
Typische Maßtoleranzen für Beutel:
Typische Maßtoleranzen für Etiketten:
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Ware deren Menge und Qualität zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mittels eines Reklamationsprotokolls zu beanstanden; andernfalls gilt die Ware als angenommen. Spätere Reklamationen wegen Mengenabweichungen oder sichtbarer Mängel sind ausgeschlossen. Versteckte Mängel sind vom Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung zu beanstanden. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die nach Ablauf der Verwendungsfrist oder nach sechs (6) Monaten ab Übernahme der Ware bzw. der Leistung auftreten. Reklamationen werden nur berücksichtigt, sofern die Ware beim Käufer ordnungsgemäß gelagert wird. Die Ware gilt als ordnungsgemäß gelagert, wenn sie in der Originalverpackung verschlossen bleibt, nicht über die auf der Produktspezifikation angegebene Verwendungsfrist hinaus aufbewahrt wird und in einem trockenen Raum bei einer Temperatur von maximal 20 °C ± 5 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %, gelagert wird, in dem sie weder direkter Sonneneinstrahlung noch Feuchtigkeit ausgesetzt ist.
9.2 Der Verkäufer berücksichtigt eine Reklamation des Käufers nur, wenn sie schriftlich, fristgerecht und ausreichend begründet eingereicht oder an die vom Verkäufer angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird ist. Die Reklamation muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und zusammen mit dem Reklamationsprotokoll entweder per Einschreiben an die Geschäftsadresse des Verkäufers oder an dessen offizielle E-Mail-Adresse gesendet werden. Das Reklamationsprotokoll muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von höchstens zehn (10) Werktagen nach Eingang der Reklamation die Überprüfung der beanstandeten Ware zu ermöglichen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, unzureichend begründete oder unvollständig dokumentierte Reklamationen zu bearbeiten. Der Verkäufer kann dem Käufer gestatten, die beanstandete Ware zurückzunehmen oder ihm zu Prüfzwecken ein Muster der beanstandeten Ware zu übersenden.
9.3 Für die Reklamation etwaiger Mängel an der Außenverpackung genügt ein geeignetes Foto der Verpackung, das die SKU, die Chargennummer sowie ein Bild des Kernetiketts und des Transportkartons enthält. Das Protokoll, in dem die Mängel an der Ware, die während des Transports entstanden sind, beanstandet werden, muss auch vom Frachtführer unterzeichnet werden. Sämtliche Schäden sind durch Fotos zu belegen, aus denen ersichtlich ist, dass die Beschädigungen während des Transports entstanden sind.
9.4 Der Käufer darf die beanstandete Ware nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers vernichten.
9.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, auf die Reklamation zu reagieren und das Reklamationsverfahren so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Eingang der Mitteilung über die Reklamation einzuleiten, die alle erforderlichen Nachweise über den Mangel sowie fehlerhafte Produktmuster gemäß Punkt 9.2 enthalten muss. Die Bearbeitung der Reklamation erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist, das heißt innerhalb eines Zeitraums, der objektiv erforderlich ist, um die zur Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts und zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Schritte durchzuführen. Der Käufer verpflichtet sich, zur Abwicklung der Reklamation mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten.
9.6 Der Käufer darf die beanstandete Ware nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an diesen zurücksenden. Er ist verpflichtet, die Ware bis zum Abschluss des Reklamationsverfahrens zurückzubehalten und sorgfältig zu behandeln; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen.
9.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Reklamation in folgenden Fällen abzulehnen:
9.7.1 wenn festgestellt wird, dass die Unbrauchbarkeit oder Beschädigung des Produkts auf unsachgemäße, nachlässige oder unachtsame Handhabung oder Verwendung des Produkts, auf mechanische Beschädigungen oder auf Mängel infolge höherer Gewalt zurückzuführen ist.
9.7.2 wenn der Verkäufer den Käufer auf die Möglichkeit einer Nichtübereinstimmung der vom Käufer vorgegebenen technischen Spezifikationen hingewiesen hat und der Käufer diesen Hinweis nicht berücksichtigt hat;
9.7.3 wenn das Produkt nicht sachgemäß ausgewählt oder in Kombination mit Produkten anderer Hersteller nicht sachgemäß verwendet wurde;
9.7.4 wenn das Produkt nicht ordnungsgemäß gelagert oder installiert wurde (siehe Ziffer 7.3);
9.7.5 wenn eine für das Produkt vorgesehene Eigenschaft oder ein bestimmtes Merkmal nicht im Voraus definiert oder nicht innerhalb eines festgelegten Toleranzbereichs spezifiziert wurde;
9.7.6 wenn der Käufer die PDF-Datei oder ein anderes Dokument, das die Voraussetzung für Ausführung des Auftrags ist, schriftlich freigegeben hat.
9.8 Bei einer berechtigten Reklamation entscheidet der Verkäufer nach eigenem Ermessen, ob er den Mangel am Produkt beseitigt, eine Ersatzlieferung vornimmt oder den Kaufpreis mindert und eine Gutschrift ausstellt.
10.1 Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf den Ersatz bzw. Austausch fehlerhafter Produkte, für die er die Verantwortung trägt. Der Verkäufer haftet nicht für sonstige Schäden (z. B. Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn), ebenso wenig für Schäden, die dem Käufer infolge von Verzögerungen oder Fehlern bei der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten entstehen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben, Spezifikationen, Entwürfe oder sonstige vom Käufer bereitgestellte Informationen zurückzuführen sind, sowie für Schäden infolge verspäteter Handlungen oder Nichterfüllungen durch den Käufer. Eine Haftung des Verkäufers besteht nur, wenn der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die durch die Verwendung der Waren durch den Käufer oder durch Dritte entstehen (z. B. beim das Aufkleben von Etiketten auf Flaschen), unabhängig davon, ob die Waren ordnungsgemäß verwendet wurden oder nicht.
10.2 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder sonstige materielle oder immaterielle Schäden des Käufers. Die beschriebene Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt entsprechend für Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10.3 Der Wert des Anspruchs des Käufers im Zusammenhang mit reklamierten Produkten und/oder die Schäden aufgrund von Mängeln und/oder Verzögerungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen darf den Wert der gelieferten Produkte nicht überschreiten.
11.1 Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung, die infolge höherer Gewalt eintritt, und ist in einem solchen Fall von jeglicher Schadenshaftung befreit.
11.2 Als höhere Gewalt gelten Ereignisse oder Umstände, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt, und die nicht vorhersehbar, verhinderbar, abwendbar oder vermeidbar waren (unvorhersehbares und unbeherrschbares äußeres Ereignis).
11.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich bzw. sobald wie möglich über die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt zu informieren.
11.4 Während des Bestehens höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien, mit Ausnahme der Zahlungspflicht für bereits gelieferte Produkte oder erbrachte Leistungen.
11.5 Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als vier (4) Monate an, vereinbaren die Parteien das weitere Vorgehen in Bezug auf den Vertrag. Sollte keine Einigung erzielt werden können, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag einseitig durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
12.1 Der Verkäufer ist in den folgenden Fällen dazu berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten:
12.1.1 wenn der Käufer die aus dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder sie verletzt und den Verstoß auch nach vorheriger Mahnung nicht innerhalb der vom Verkäufer gesetzten Nachfrist behebt;
12.1.2 wenn der Käufer trotz Mahnung des Verkäufers die fälligen Zahlungen nicht innerhalb der im Vertrag oder im angenommenen Angebot festgelegten Fristen und auf die vereinbarte Weise leistet;
12.1.3 wenn der Käufer auf Aufforderung des Verkäufers keine angemessene oder zusätzliche Zahlungssicherheit bzw. keine korrigierte Zahlungsweise bereitstellt;
12.1.4 wenn gegen den Käufer ein Insolvenz-, Liquidationsverfahren, Zwangsausgleichs- oder vereinfachtes Auflösungsverfahren eingeleitet wird;
12.1.5 wenn der Käufer nach Einschätzung des Verkäufers zahlungsunfähig ist oder zu werden droht, auch wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wurde, oder wenn andere Umstände vorliegen, aus denen der Verkäufer berechtigterweise schließen kann, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
12.1.6 wenn der Käufer seine Geschäftstätigkeit einstellt;
12.1.7 wenn gegen den Käufer ein gerichtlicher oder sonstiger Vollstreckungsbescheid zur Zahlung einer Schuld erlassen wurde und seine Konten infolgedessen länger als einen (1) Monat gesperrt bleiben;
12.1.8 wenn nach Einschätzung des Verkäufers eine wesentliche negative Entwicklung in der wirtschaftlichen, rechtlichen oder personellen Situation des Käufers eingetreten ist oder sonstige Umstände vorliegen, die den Verkäufer in eine wesentlich ungünstigere Position versetzen oder versetzen könnten, insbesondere solche, die das Vertrauen des Verkäufers in den Käufer und/oder dessen Fähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers gefährden, erschweren oder verhindern könnten;
12.1.9 wenn beim Käufer ein Kontrollwechsel (Änderung der Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen des Käufers) eintritt;
12.1.10 wenn sich die Umstände des Geschäfts derart geändert haben, dass der ursprüngliche Zweck des Vertragsabschlusses nicht mehr erreicht werden kann;
12.1.11 in allen weiteren Fällen, die in diesen AGB, in einem gegenseitigen Vertrag oder im Angebot des Verkäufers festgelegt sind.
12.2 Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, ist der Käufer verpflichtet, sämtliche fälligen und unbezahlten Verbindlichkeiten zu begleichen, die bis dahin gelieferten Waren und erbrachten Leistungen zu bezahlen sowie in den in Ziffer 12.1 genannten Fällen sämtliche dem Verkäufer durch die Kündigung entstandenen Kosten und Schäden zu ersetzen.
12.3 Der Käufer ist in den nachfolgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
12.3.1 wenn der Verkäufer nicht mehr in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen;
12.3.2 wenn die Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt aufgeschoben wird und sich die Vertragsparteien gemäß Ziffer 11.5 nicht über das weitere Vorgehen in Bezug auf den Vertrag einigen können;
12.3.3 wenn der Käufer die Absicht hat, den Verkauf der vom Verkäufer speziell für ihn als Sonderanfertigung über einen längeren Zeitraum hergestellten Produkte einzustellen, vorausgesetzt, dass der Käufer sämtliche fälligen und noch nicht fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer begleicht und alle gemäß den vom Käufer erteilten Bestellungen (einschließlich Rahmenbestellungen oder Prognosen) angefertigten Teile abnimmt.
12.4 Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag oder über die Kündigung ist per Einschreiben zu übermitteln und wird mit dem Tag wirksam, an dem sie der anderen Vertragspartei zugestellt wird. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, dann gilt sie mit dem Tag des ersten erfolglosen Zustellversuchs als zugegangen.
12.5 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grund auch immer, bleiben alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die während seiner Gültigkeit entstanden oder erworben wurden, in Kraft, sofern der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vorsehen. Diese Bestimmung lässt andere Rechte unberührt, die einer Vertragspartei nach geltendem Recht zustehen.
12.6 Sollten nach Abschluss des Vertrags Umstände eintreten, die die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers in einem solchen Maße erschweren, dass es unbillig wäre, das vertragliche Risiko ausschließlich dem Verkäufer aufzuerlegen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Anpassung des Vertrags zu beantragen, insbesondere eine Änderung der vereinbarten Preise, oder andere Maßnahmen zur Regelung der Situation vorzuschlagen; in Ausnahmefällen kann der Verkäufer auch die Auflösung des Vertrags verlangen.
12.7 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich über das Eintreten der veränderten Umstände zu informieren. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich über die Durchführung des Vertrags und über mögliche Lösungen der entstandenen Situation zu beraten.
12.8 Trotz der veränderten Umstände wird der Verkäufer sich im Rahmen des objektiv Möglichen bemühen, seine Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Fall hat er jedoch Anspruch auf Erstattung der in diesem Zusammenhang nach der Mitteilung über das Eintreten der veränderten Umstände entstandenen notwendigen Kosten, durch die ihm andernfalls ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen würde.
12.9 Gelingt es den Parteien innerhalb einer angemessenen Frist nicht, ihre vertraglichen Beziehungen so zu regeln, dass der Verkäufer die Vertragserfüllung fortsetzen kann, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
14.1 Der Käufer verpflichtet sich, die höchsten moralischen und ethischen Standards einzuhalten und sich nicht an korrupten Handlungen, einschließlich Erpressung, Betrug oder Bestechung, zu beteiligen. Ebenso wird sich der Käufer an keinen Verfahren der Geldwäsche oder ähnlichen Aktivitäten beteiligen. Der Verkäufer wird keine Angebote, Zahlungen oder geldwerten Vorteile des Käufers sowie keine Drohungen dulden, die darauf abzielen, den Ablauf der Lieferung der Waren und Dienstleistungen, die Durchführung der Verträge oder sonstige Aktivitäten zu beeinflussen, die Geldwäsche oder ähnliche Handlungen darstellen oder bezwecken.Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Verstoß gegen diese Bestimmung eine wesentliche Verletzung des Rechtsgeschäfts darstellt.
14.2 Der Verkäufer ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer vom Rechtsgeschäft zurückzutreten und vom Käufer den Ersatz des Schadens zu verlangen, der infolge eines solchen Rücktritts entsteht, wenn er zu irgendeinem Zeitpunkt erfährt, dass der Käufer selbst, eine beim Käufer beschäftigte Person oder eine im Namen des Käufers handelnde Person eine Handlung vorgenommen hat, die einen Verstoß gegen diese Bestimmung oder gegen Vorschriften darstellt, die Geldwäsche oder korrupte Handlungen verbieten – unabhängig davon, ob der Käufer von einem solchen Verhalten Kenntnis hatte oder nicht.
15.1 Die Marken des Verkäufers, seine Patente und Modelle sowie alle Informationen, Daten, das Know-how, Zeichnungen, Muster, Prototypen, Zeichen, Konzepte, Ideen, Strategien usw., die der Verkäufer für den Käufer im Rahmen der Angebotserstellung, während der Ausführung des Rechtsgeschäfts oder in Zusammenhang damit vorbereitet oder erstellt, sind Eigentum des Verkäufers und stehen ausschließlich dem Verkäufer zu. Eine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer ist nur durch den Abschluss einer schriftlichen Sondervereinbarung über die Übertragung möglich, die eindeutig und unmissverständlich ist und eine entgeltliche Übertragung vorsieht.
15.2 Der Käufer hat keinen Anspruch auf irgendwelche Eintragungen oder sonstige Schutzmaßnahmen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte des Verkäufers. Sollte es dennoch zu einer solchen Eintragung kommen, dann ist der Käufer verpflichtet, unverzüglich und unentgeltlich sämtliche Inhaberrechte auf den Verkäufer zu übertragen. Sollte der Käufer entgegen den Bestimmungen dieser Ziffer die Rechte des geistigen Eigentums anmelden oder anderweitig schützen und die Inhaberrechte nicht auf den Verkäufer übertragen, so gilt bereits auf Grundlage dieser AGB, dass dem Verkäufer gegenüber dem Käufer und gegenüber Dritten eine ausschließliche inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie unentgeltliche Lizenz zur Nutzung dieser Rechte zusteht.
15.3 Für die Überprüfung der Urheberrechte an den verwendeten Materialien, auch in Bezug auf die Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung oder sonstigen Nutzung sämtlicher Druckvorlagen, ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber- oder verwandten Rechten oder Persönlichkeitsrechten freizustellen und schadlos zu halten und den Verkäufer unverzüglich über derartige Ansprüche zu informieren; andernfalls ist er verpflichtet, dem Verkäufer den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Für den Inhalt (Bild und Text) des bestellten Druckerzeugnisses ist ausschließlich der Käufer verantwortlich.
16.1 Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers seine Forderungen gegenüber dem Verkäufer an Dritte abtreten.
16.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegenüber dem Verkäufer mit den Forderungen aufzurechnen, die der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat
17.1 Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit bzw. bis zum Inkrafttreten neuer oder geänderter AGB.
17.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser AGB zu ändern
17.3 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
17.4 Über beabsichtigte Änderungen oder die Einführung neuer AGB wird der Verkäufer den Käufer durch eine Mitteilung auf seiner Website https://www.cetisflex.com/sl informieren.
17.5 Im Falle einer angekündigten bzw. veröffentlichten Einführung neuer oder geänderter AGB ist der Käufer berechtigt, den bestehenden Vertrag zu kündigen, indem er vor dem vorgesehenen Inkrafttreten der neuen oder geänderten AGB eine schriftliche Kündigungserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von neunzig (90) Tagen abgibt.
18.1 Den Verkäufer und den Käufer binden ausschließlich jene Verpflichtungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt oder zwischen ihnen schriftlich vereinbart wurden, sowie die Bestimmungen des slowenischen Obligationengesetzes, anderer Gesetze und zwingender gesetzlicher Vorschriften.
18.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Angaben hinsichtlich des Sitzes, der Geschäftsanschrift oder sonstiger für die Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer relevanter Informationen zu informieren.
18.3 Für die Auslegung und Beurteilung sämtlicher Bestimmungen dieser AGB sowie für die Regelung der aus ihnen entstehenden Rechtsverhältnisse gilt das Recht der Republik Slowenien. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
18.4 Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ist ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Celje zuständig.
18.5 Diese AGB können in mehreren Sprachen verfasst sein; maßgeblich und verbindlich ist jedoch ausschließlich die Fassung in slowenischer Sprache. Im Falle von Streitigkeiten, Unklarheiten, Abweichungen oder bei der Auslegung wird die slowenische Sprache verwendet. Die Übersetzungen dienen ausschließlich zu Informationszwecken.
18.6 Diese AGB sind auf der Website des Verkäufers https://www.cetisflex.com/slveröffentlicht und gelten ab dem 09.10.2025.
CETIS FLEX, Flexible Packaging and Labels, Ltd
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen können Sie hier herunterladen.